KiDig führt für jede Person einen Stundensaldo: erfasste Zeit minus Sollzeit, Tag für Tag, ab dem 1. Januar mit dem Übertrag aus dem Vorjahr. Plusstunden können ausgezahlt, Minusstunden erlassen werden. Beides tragen Sie in den Jahreseinstellungen der Person ein.
Stunden auszahlen oder erlassen
In den Jahreseinstellungen der Person gibt es den Bereich „Stunden zum Monatsende auszahlen oder erlassen“. Dort tragen Sie je Monat ein, wie viele Stunden ausgezahlt oder erlassen werden, getrennt nach Zeit am Kind/Verwaltung, Verfügungszeit, irregulärer Verfügungszeit und Leitungszeit.
- Ausgezahlt: KiDig zieht die Stunden im gewählten Monat vom Saldo ab.
- Erlassen: KiDig rechnet die Stunden im gewählten Monat zum Saldo hinzu. So werden Minusstunden erlassen.
- Die erfassten Zeiten der Tage ändern sich dabei nicht, nur der Saldo.
- Leitungszeit: Auszahlen und Erlassen gibt es auch für Leitungszeit.
Die Jahreseinstellungen gehören zur Person und zum Jahr, nicht zum Vertrag. Ein Vertragswechsel im Jahr ändert an den eingetragenen Werten nichts.
Überstunden oder Mehrarbeit?
KiDig führt einen Saldo und unterscheidet nicht zwischen Überstunden und Mehrarbeit. Ob Plusstunden angeordnet waren und wie sie zu vergüten sind, entscheidet der Arbeitgeber; dabei gelten die tariflichen Vergütungs- und Fälligkeitsregeln.
Zur Einordnung nach TVöD:
- Regelmäßige Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 und 2 TVöD): 39 Stunden pro Woche im Durchschnitt, berechnet über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Plus- und Minusstunden innerhalb dieses Zeitraums sind normal.
- Mehrarbeit (§ 7 Abs. 6 TVöD): Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten.
- Überstunden (§ 7 Abs. 7 TVöD): auf Anordnung geleistete Stunden über die für die Woche geplanten Vollzeitstunden hinaus, die nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Abs. 8 regelt Ausnahmen (Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit, Schichtarbeit).
Nicht jede Plusstunde im Saldo ist also eine Überstunde im Sinne des Tarifs.
Häufige Fragen
Der Saldo ist nach dem Auszahlen nicht gesunken. Prüfen Sie den Monat: Die Stunden wirken erst in dem Monat, in dem sie eingetragen sind, und erst in diesem Jahr.
Ein Monatslimit ist eingeschaltet. Das Limit kürzt den laufenden Saldo nach jedem Monat, auch im laufenden, noch nicht abgeschlossenen Monat. Zuerst wirken Auszahlung und Erlass, danach das Limit. Mehr dazu in Stundenlimits am Tag und im Monat.
Woher kommt der Saldo vom Jahresanfang? Aus dem Übertrag in den Jahreseinstellungen, siehe Stundenübertrag aus dem Vorjahr.
Quellen
- TVöD § 6 Regelmäßige Arbeitszeit, abgerufen am 19. Oktober 2026
- TVöD § 6 Abs. 2 Ausgleichszeitraum, abgerufen am 19. Oktober 2026
- TVöD § 7 Abs. 6–7 Mehrarbeit und Überstunden, abgerufen am 19. Oktober 2026
Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Tarifvertrag (zum Beispiel TVöD oder AVR) und Ihre Dienst- oder Betriebsvereinbarungen.