Beide Limits sind Einstellungen im Arbeitsvertrag (Seite 2, „Tageslimit aktiv“ und „Monatslimit aktiv“) und standardmäßig ausgeschaltet. Vorbelegt sind 10 Stunden am Tag und 200 Stunden im Monat.

Tageslimit

Ist an einem Tag mehr Zeit erfasst (nach Pausenabzug) als das Limit, zählt KiDig nur das Limit als Ist-Zeit, anteilig über die Zeitarten. Zeitzuschläge kommen danach obendrauf; sie werden nicht gekürzt.

Das Tageslimit begrenzt nur, was im Saldo zählt. Es prüft nicht, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde: Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Auf bis zu 10 Stunden verlängert werden darf sie nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zeit über 8 Stunden am Werktag ist aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG); die erfassten Zeiten bleiben in KiDig auch dann erhalten, wenn das Limit kürzt.

Monatslimit

Das Monatslimit ist eine Obergrenze für den Plusstunden-Saldo, nicht für die in einem Monat gearbeiteten Stunden:

Beispiel: Limit 200 Stunden, Übertrag +250 Stunden, im Januar genau nach Soll gearbeitet. Ende Januar steht der Saldo bei 200 Stunden; 50 Stunden sind weg. Bei −250 Stunden Übertrag bleibt es bei −250 Stunden.

Wann einschalten?

Das Monatslimit gehört nur eingeschaltet, wenn eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung eine solche Saldo-Obergrenze vorsieht, etwa eine Gleitzeitregelung oder ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD. Der TVöD selbst kennt keine allgemeine monatliche Kappungsgrenze; die Wochenarbeitszeit wird im Durchschnitt über bis zu ein Jahr berechnet (§ 6 Abs. 2 TVöD). Ohne Vereinbarung bleibt das Limit aus.

Häufige Fragen

Der Übertrag aus dem Vorjahr ist nach dem Januar kleiner. Ein Monatslimit ist eingeschaltet und hat den Saldo gekürzt. Prüfen Sie im Vertrag, ob „Monatslimit aktiv“ gewollt ist.

An einem langen Tag fehlen Stunden. Das Tageslimit hat die Ist-Zeit gekürzt. Die erfassten Zeiten selbst sind unverändert.

Mehr zum Vertrag in Arbeitsverträge und Stundeneinstellungen.

Quellen

Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Tarifvertrag (zum Beispiel TVöD oder AVR) und Ihre Dienst- oder Betriebsvereinbarungen.