Die Personalberechnung schätzt, wie viele Vollzeitstellen eine Einrichtung nach dem Mindestpersonalschlüssel braucht (SOLL). KiDig rechnet je Gruppe und addiert Leitungsstunden und einrichtungsweite Zusatzstellen. Die Berechnung gibt es momentan nur für Baden-Württemberg; sie ersetzt keinen Bescheid des KVJS.

Was Sie eintragen

Je Gruppe (Gruppenkonfiguration, mit Gültigkeitszeitraum):

Für die ganze Einrichtung (Einrichtungsweite Dienstplaneinstellungen, mit Gültigkeitszeitraum):

So rechnet KiDig

Je Gruppe ergibt sich der Bedarf aus der Gruppenart und der Öffnungszeit: In der Hauptbetreuungszeit braucht eine Gruppe mehr Personal als in der Randzeit, und ganztägige Gruppen und Krippen brauchen mehr als Halbtags- oder Regelgruppen. Mit der kinderbasierten Berechnung richtet sich der Bedarf zusätzlich nach der Zahl der Kinder; bei sehr kleinen Gruppen rechnet KiDig mit einer Mindestgruppengröße. Bei aktiver KiTaFlex-Berechnung gilt das KiTaFlex-Modell: Personal während der ganzen Öffnungszeit plus Verfügungszeit je Kind.

Für die Einrichtung: SOLL = Summe der Gruppen + Leitungsstunden + Zusatzpersonal.

Personalberechnung, Personaleinteilung und Träger-Übersicht rechnen mit denselben Eingaben. Das PDF der Personalberechnung rundet an einzelnen Stellen anders, und im PDF-Dialog lassen sich Schließ- und Urlaubstage überschreiben; seine Zahlen können deshalb leicht vom Bildschirm abweichen.

Rechtlicher Hintergrund

Häufige Fragen

Das SOLL ist höher als erwartet. Prüfen Sie Schließ- und Urlaubstage: Weniger als 26 Schließtage oder mehr als 26 Urlaubstage erhöhen den Bedarf. Prüfen Sie auch Randzeit, Öffnungstage und die Gruppenart.

Die Randzeit ändert nichts. Bei Regelgruppe, Halbtagsgruppe, Spielgruppe und Hort an der Schule rechnet KiDig ohne Randzeit.

Die kinderbasierte Berechnung ergibt mehr als erwartet. Bei sehr kleinen Gruppen rechnet KiDig mit einer Mindestgruppengröße.

„Personalberechnung wird für dieses Bundesland noch nicht unterstützt“. Die Berechnung gibt es momentan nur für Einrichtungen in Baden-Württemberg.

Quellen

Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Tarifvertrag (zum Beispiel TVöD oder AVR) und Ihre Dienst- oder Betriebsvereinbarungen.