Den Urlaub eines Jahres tragen Sie je Mitarbeiterin in den Jahreseinstellungen ein. KiDig schlägt den Anspruch nach TVöD vor, zieht genommenen Urlaub ab und zeigt den Rest auf der Urlaubsseite.

Wie viel Urlaub steht zu?

Nach § 26 TVöD:

Zusatzurlaub kommt dazu, zum Beispiel 5 Tage bei Schwerbehinderung (§ 208 SGB IX, bei fünf Tagen pro Woche). Für Einrichtungen mit kirchlichen Regelungen (z. B. AVR oder ARN der Ev. Landeskirche Baden) gelten deren Regeln.

Der Vorschlag in KiDig

In den Jahreseinstellungen zeigt KiDig unter „Urlaubstage“ einen Vorschlag nach § 26 TVöD, berechnet aus den Verträgen des Jahres. Mit „Übernehmen“ setzen Sie ihn ins Feld; gespeichert wird beim Speichern. Zusatzurlaub und den gesetzlichen Mindesturlaub bei einem Austritt prüfen Sie selbst.

Keinen Vorschlag gibt es für Jahre vor 2026, für PiA, FSJ und Anerkennungsjahr und bei sich überschneidenden Verträgen.

Was als Urlaubstag zählt

Resturlaub aus dem Vorjahr

Wichtig: Rechtlich verfällt Urlaub grundsätzlich nur, wenn Sie die Mitarbeiterin vorher konkret aufgefordert haben, ihn zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen haben (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 423/16). Bei langer Krankheit gelten Sonderregeln. KiDig prüft das nicht, es streicht nach dem eingetragenen Datum.

Wo Sie den Saldo sehen

Weitere Urlaubsarten (Sonderurlaub, Regenerations-, Umwandlungs- und Tauschtage) und Urlaubsanträge beschreibt der Artikel Urlaubsanträge stellen und verwalten.